Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass es bei einer implantologischen Neuversorgung im Zahnbereich regelmäßig an der Eilbedürftigkeit fehle. Vorläufiger Rechtsschutz scheidet in derartigen Fällen also aus. Mehr lesen
Bayerisches Landessozialgericht
Urteil: Schwerbehinderteneigenschaft kann auch rückwirkend anerkannt werden
Ein Mensch mit einer Behinderung kann auch im Nachhinein verlangen, dass ein höherer Grad der Behinderung (GdB) anerkannt wird. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden (Urteil vom 10.09.2014, Az. L 3 SB 235/13). Allerdings muss der Anspruchsteller ein besonderes Interesse nachweisen können. Das lag hier im Hinblick auf einen Nachteilsausgleich wegen möglicher Steuererstattung vor. Außerdem rechtfertigten die medizinischen Befunde die rückwirkende Feststellung.