Heimversorgung: Apotheker darf externen Lagerraum auch anderweitig verwenden!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Apotheker versorgt Heime mit Arzneimitteln. Dazu nutzt er einen externen Lagerraum. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Apotheker diesen Raum außer zur Lagerhaltung auch für andere heimversorgende Tätigkeiten nutzen darf. Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeiten nicht anderen Räumlichkeiten der Apotheke zugeordnet sind. Mehr lesen