Ein Wohnbereichsleiter und eine Pflegefachkraft verklagten den Betreiber eines Seniorenheims für die Zeit ihrer Freistellung auf Vergütung. Weil sie jedoch keinen Impf- oder Genesenennachweises vorlegen konnten, wurden die Klagen durch das Arbeitsgericht Gießen abgewiesen (Urteile vom 8.11.2022, Az. 5 Ca 119/22 und 5 Ca 121/22). Mehr Infos in der Pressemitteilung des Gerichts.
Arbeitsgericht Gießen
Provokation und Erfindung von Kündigungsgründen: Pflegekraft hat Anspruch auf 20.000 Euro Entschädigung

Die Klage einer Pflegekraft gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin und deren früheren Rechtsberater auf Entschädigung war erfolgreich. Das Arbeitsgericht Gießen verurteilte beide als Gesamtschuldner wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Zahlung von 20.000 Euro. Hintergrund: Die Betreiberin von Senioreneinrichtungen hatte gemeinsam mit einem Rechtsanwalt ein Strategiekonzept entwickelt. Mit diesem wollte sie unliebsame Betriebsratsmitglieder entfernen. Das betraf auch die klagende Altenpflegerin, die als stellvertretende Betriebsratsvorsitzende in dem Seniorenheim tätig war. Mehr lesen