Geschenke annehmen verboten: Auch im ambulanten Pflegedienst?

RA Thorsten Siefarth - LogoWeithin bekannt ist, dass es die Heimgesetze der Bundesländer den Mitarbeitern der stationären Pflegeeinrichtungen grds. verbieten, Geschenke anzunehmen. Wie sieht es aber in ambulanten Pflegediensten aus? Über einen solchen Fall hatte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zu entscheiden. Es ging um die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes, die in einem Erbvertrag als Erbin eingesetzt worden war. Mehr lesen

WhatsApp-Nutzung durch ambulanten Pflegedienst derzeit unzulässig!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Berliner Datenschutzbeauftragte hat soeben seinen Datenschutzbericht (pdf) veröffentlicht. Darin berichtet er von der Prüfung eines ambulanten Pflegedienstes, der den WhatsApp-Nachrichtendienst nutzt (s. Seite 15). Das Fazit aus dem Bericht:

Instant-Messaging kann auch im sensitiven Bereich der Pflegedienste eingesetzt werden, bedarf jedoch vielfältiger sicherheitstechnischer Vorkehrungen und insbesondere einer zuverlässigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die Nutzung von WhatsApp in der derzeitigen Ausgestaltung des Dienstes ist unzulässig.