Gerichte prüfen eine Abmahnung regelmäßig nur in eingeschränktem Umfang. Die Richter prüfen lediglich, ob die Abmahnung der Form und den Umständen nach verhältnismäßig war. Nicht hingegen wird untersucht, ob die Abmahnung womöglich eine Überreaktion des Arbeitgebers darstellte. Mehr lesen