Sturzvermeidung: Anti-Rutsch-Beschichtung auf Kosten der Kasse!

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können bei der Pflegekasse eine Anti-Rutsch-Beschichtung beantragen. Der Anspruch besteht im Rahmen der Wohnraumanpassung nach § 40 Abs. 4 SGB XI. In der Regel werden die Kosten zu 100 Prozent übernommen. Seriöse Hersteller von Anti-Rutsch-Beschichtungen bieten sogar einen kostenlosen Beantragungsservice an. Antragsformulare gibt es darüber hinaus bei der Pflegeversicherung. Die meisten Pflegekassen stellen den Antrag auch online als Download zur Verfügung. Darauf weist die Deutsche Seniorenliga hin.

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