Private Krankenversicherung kann die volle Erstattung von Heilmittelkosten ablehnen

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn ein Physiotherapeut mehr als die ortsübliche Vergütung verlangt, dann kann die private Krankenversicherung die volle Übernahme der Kosten ablehnen. Darauf weist die Ärztezeitung in einem aktuellen Beitrag hin.



Heilmittel sind vor allem Maßnahmen der physikalischen Therapie, der podologischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Maßnahmen der Ergotherapie. Ob und in welchem Umfang sie von privaten Krankenversicherungen übernommen werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Da es für die Heilmittelerbringer, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, keine Gebührenordnung gibt, wird das Entgelt individuell ausgehandelt. Nun kommt es darauf an, was der jeweils abgeschlossene Versicherungsvertrag dazu aussagt. Häufig steht darin, dass nur das ortsübliche Entgelt übernommen wird. Und das kann niedriger liegen als der vom Physiotherapeuten in Rechnung gestellte Betrag.

Die Ärztezeitung rät, vor der Behandlung einen Vertrag inklusive Vergütung abzuschließen und diesen dann erst einmal dem Versicherer vorzulegen.

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