Patientenverfügungen: Je genauer, desto schlechter?

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesgerichtshof hat mit seinen letzten beiden Entscheidungen zu Patientenverfügungen für Unsicherheit gesorgt. In einem Beitrag analysieren die Rechtsanwälte Putz und Unger die Urteile und geben Hinweise für die Praxis. Einer davon: Die genaue Aufzählung einzelner bestimmter Krankheiten birgt die Gefahr, dass die Krankheit, für die die Patientenverfügung gelten soll, gerade nicht benannt ist. Der Ausweg: Ältere Patientenverfügungen aktualisieren. Außerdem weisen die Autoren darauf hin, dass es in vielen Fällen noch möglich ist, mit den Patienten zu sprechen. Dann erübrigt sich die Patientenverfügung ohnehin.

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