Dürfen Pflegekräfte von ihnen versorgte Pflegebedürftige beerben?

RA Thorsten Siefarth - LogoJa, aber nur in engen Grenzen. Das macht ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung (von Berrit Gräber) deutlich. Es wird darin erläutert, dass zu unterscheiden ist zwischen den Pflegekräften in einer stationären Pflegeeinrichtung und sonstigen Pflegekräften.

Was in dem Artikel ausgelassen wird: Es kann Pflegekräften aufgrund ihres Arbeitsvertrags untersagt sein, Geschenke, bzw. Erbschaften anzunehmen. Das ist dann aber kein heimrechtliches, sondern ein arbeitsrechtliches Thema.

Neuer Kurzfilm „Wie funktioniert eigentlich das Erbrecht?“

RA Thorsten Siefarth - LogoWie funktioniert eigentlich das Erbrecht? Antwort auf diese Frage gibt ein neuer Kurzfilm, der seit heute auf der Internetseite des Bayerischen Justizministeriums unter www.justiz.bayern.de verfügbar ist, direkt abrufbar hier (mp4). Der Film erklärt in drei Minuten, sehr ansprechend, einfach und verständlich, welche Erbfolge im Todesfall grundsätzlich gilt und wann die Abfassung eines Testamentes sinnvoll sein kann. Momentan hakt der Download allerdings noch etwas (einfach ein wenig warten, bis Ihr Player nachgeladen hat), vielleicht spendiert das Justizministerium dem Server aber zukünftig noch ein bisschen Bandbreite …

WC-Sitz im Dusche und integriertem Föhn: Pflegekasse muss nicht zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin 1922 geborener Berliner leidet unter anderem an Inkontinenz und einer Schulterfehlstellung, verbunden mit erheblichen Bewegungseinschränkungen der Arme. Da er nach dem Toilettengang die Intimreinigung selbst durchführen wollte, beantragte er bei seiner privaten Pflegeversicherung einen WC-Sitz mit integrierter Warmwasserunterdusche und einem Föhn zur „Warmlufttrocknung“. Doch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg lehnte ab (Urteil vom 19.3.2015, Az. L 30 P 99/12). Weder die private noch die gesetzliche Pflegeversicherung müssen eine solche Leistung übernehmen. Allenfalls könne die Krankenversicherung zuständig sein. Begründung des Gerichts: Im Pflegehilfsmittelverzeichnis ist der WC-Sitz mit Duschfunktion nicht enthalten.

Pflegenoten bleiben nun wohl doch!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie SPD sträubt sich seit geraumer Zeit gegen das Vorhaben des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU). Dieser will die Noten des Pflege-TÜV aussetzen. Nun scheint sich abzuzeichnen, dass das alte Schulnotensystem auf Betreiben der SPD zunächst erhalten bleiben soll. Und zwar bis zum Start der neuen Qualitätsbewertung im Jahr 2018. Laumann will bei der SPD jedoch weiter Überzeugungsarbeit leisten und dadurch erreichen, dass die Pflegenoten schnellstmöglich ausgesetzt werden. Fortsetzung folgt …