Mit dem Pflegestärkungsgesetz III wurde die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in wesentlichen Teilen neu gefasst. Sie gilt seit 1. Januar 2017. In der Verordnung ist der Begriff des Betreibers erstmals geregelt. Außerdem: Pflegeunternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Mitarbeitern müssen zukünftig einen Medizinproduktebeauftragten bestimmen. Schließlich muss für komplizierte Medizinprodukte ein Medizinproduktebuch geführt werden. Das dürfte in der Altenpflege vor allem auf Beatmungsgeräte zutreffen.
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