Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag gestern beschlossen, dass Schwerkranke zukünftig Cannabis auf Rezept erhalten. Der Patient muss nicht austherapiert sein, der behandelnde Arzt kann die Droge schon vorher verschreiben. Und zwar dann, wenn er eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder Symptome erwartet. Etwa bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, schwerer Appetitlosigkeit oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie. Der private Anbau von Cannabis bleibt weiterhin verboten, er wird staatlich geregelt. Die Qualität stellt eine Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sicher. Das Gesetz soll im März in Kraft treten.