Bundesgesundheitsministerium: Neuer „Ratgeber Krankenhaus“

RA Thorsten Siefarth - LogoDer neue „Ratgeber Krankenhaus“ des Bundesgesundheitsministeriums klärt Patienten oder Angehörige über alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Krankenhaus auf. Aus rechtlicher Sicht interessant: „Aufklärung, Einwilligung und Vorsorge“, „Patientenrechte und Beschwerdemöglichkeiten“ sowie „Umgang mit Patientendaten“.

Nordrhein-Westfalen: Beamte haben Anspruch auf Zuschuss zu Investitionskosten in Pflegeheim

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegeheime dürfen ihren Bewohnern unter anderem die sogenannten „Investitionskosten“ berechnen. Die Zuschüsse hierfür nahm das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2013 bis 2016 jedoch aus dem Katalog der Beihilfenverordnung heraus. Beamte und Versorgungsempfänger konnten deswegen für die Investitionskosten keine Unterstützung mehr erhalten und waren auf Sozialhilfeleistungen angewiesen. Wie die Hostegs Rechtsanwaltsgesellschaft nun berichtet, war dies laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7.9.2017 (Az. 1 A 2241/15) rechtswidrig.

Magazin informiert zur Überlastungsanzeige und Berufshaftpflichtversicherung für Pflegekräfte

RA Thorsten Siefarth - LogoPFLEGEKAMMER INTERAKTIV ist ein extrem gut gemachtes Magazin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. In der aktuellen Ausgabe findet sich ein Beitrag zur Überlastungsanzeige (ab Seite 134). Inklusive Muster zum kostenlosen Herunterladen. Außerdem gibt es in der gleichen Ausgabe ab Seite 140 einen Beitrag zur Notwendigkeit von privaten Berufshaftpflichtversicherungen für Pflegekräfte. Sehr informativ! Schwerpunktthema der aktuellen Ausgabe ist übrigens das Medikamentenmanagement.

Auch Fachärzte können jetzt Hausbesuche an Assistenten delegieren

RA Thorsten Siefarth - LogoHausbesuche der nichtärztlichen Praxisassistenten von Fachärzten wurden bislang nur dann vergütet, wenn sie in Alten- und Pflegeheimen stattfanden. Seit dem 1. Juli 2017 ist das auch möglich, wenn sie zu Hause erfolgen. Wenn die Assistenten also z.B. Pflegebedürftige besuchen, die von privaten Pflegepersonen oder Mitarbeitern von Pflegediensten in der eigenen Wohnung versorgt werden. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung aktuell hin. Sie ergänzt, dass Hausärzte bereits seit Anfang 2015 von einer solchen Regelung profitieren.