Neuer Pflege-TÜV für stationäre Pflegeeinrichtungen kommt erst 2019

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Qualitätsprüfung in der stationären und ambulanten Pflege (Pflege-TÜV) soll weiterentwickelt werden. Organisiert wird das Ganze durch den Qualitätsausschuss Pflege (s. § 113b SGB XI). Wie dessen Geschäftsstelle nun mitteilt, wird es jedoch erst im 2019 ein neues Verfahren zur Prüfung und Darstellung der Pflegequalität in stationären Einrichtungen in Deutschland geben. Man habe den Auftrag zur Entwicklung entsprechender Instrumente an das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) und das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitssystem (AQUA-Institut) mit Sitz in Göttingen vergeben.

„Entlassungsmanagement in der Pflege“: Experten gesucht!

RA Thorsten Siefarth - LogoFür die anstehende zweite Aktualisierung des Expertenstandards „Entlassungsmanagement in der Pflege“ sucht das Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) Expertinnen und Experten mit pflegewissenschaftlicher und praktischer Expertise zum Thema. Der Aktualisierungszeitraum wird sich über ca. 18 Monate mit zwei Sitzungen in Berlin am 23. Oktober 2017 und im Frühjahr/ Sommer 2018 erstrecken. Bewerbungen – per E-Mail oder auf dem Postweg – werden bis zum 14. März 2017 an das DNQP erbeten.

Neuer Pflegestandard für die ambulante Kinderkrankenpflege

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. (BHK) stellt ab sofort den neu erarbeiteten Pflegestandard „Schmerzmanagement in der ambulanten Kinderkrankenpflege bei chronischen Schmerzen“ zur Verfügung. Ebenso wie den aktualisierten Pflegestandard „Pflege von Kindern/Jugendlichen mit chronischen Wunden in der ambulanten Kinderkrankenpflege“. Mehr lesen

Gröhe fordert komplette Neubewertung von Pflegeheimen und Pflegediensten

RA Thorsten Siefarth - LogoWie die Berliner Morgenpost berichtet, verlangt Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) einen Neustart beim Pflege-TÜV. Der Minister warnt vor halbherzigen Lösungen. Es bringe nichts, die vorhandenen Prüfdaten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) neu zu bewerten. Die Ergebnisqualität müsse künftig eine viel größere Rolle spielen. Gröhe bezog sich damit ausdrücklich auch auf das Vergleichsportal Weisse Liste (s. mein Beitrag dazu).