Gestern gegen eine Krankenkasse vor dem Landessozialgericht: „Eine Schande!“

RA Thorsten Siefarth - LogoEs geht um einen Rollstuhl mit Motorantrieb. Wir hatten in der ersten Instanz vor dem Sozialgericht München gewonnen. Die Techniker Krankenkasse (TKK) legte Berufung ein. Also findet gestern eine Verhandlung vor dem Bayerischen Landessozialgericht statt. Eine dreiviertel Stunde lang wird ein Vergleich ausgelotet. Der kommt letztlich jedoch nicht zustande. Also soll die Vertreterin der TKK ihren Antrag formulieren. Sie stammelt etwas, das allenfalls als Rechtsauffassung durchgehen könnte. Ihr wird Gelegenheit gegeben, ihren Vorgesetzten per Telefon einzuschalten. Aber auch das hilft nichts: Was nach mehreren Anläufen formuliert wird, ist unzulässig. Die Berufung der TKK wird deswegen abgewiesen! Schlicht, weil die Kassenvertreterin einen simplen Antrag nicht formuliert kann. Unfassbar. Nach dem Urteil gibt es vom Vorsitzenden ein Donnerwetter, das sich gewaschen hat: „Eine Missachtung des Gerichts!“, „Eine Schande für die Versichertengemeinschaft!“. Von einer Verhängung der angedrohten Missbrauchsgebühr wird zwar abgesehen. Aber das Wort „Schande“ – es fällt etliche Male – klingt noch jetzt in meinen Ohren …

Hunderte Pflegedienste können nicht abrechnen: Personalmangel bei der AOK?

RA Thorsten Siefarth - LogoGibt es Personalengpässe bei der AOK in Brandenburg? Weil die Krankenkasse dringend benötigte Unterlagen seit Wochen nicht zur Verfügung stellt, können aktuell rund zwei Drittel aller ambulanten Pflegedienste in Brandenburg nicht abrechnen. Darauf weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. hin. Der Hintergrund: Nach einem Verhandlungsabschluss zu neuen Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege hat die federführende Krankenkasse AOK bislang keine aktuelle Preisliste und kein Positionsnummernverzeichnis vorgelegt. Pflegedienste können ohne diese Unterlagen weder die notwendigen Leistungsnachweise erstellen noch können sie ihre Arbeit mit einer Krankenkasse abrechnen.

Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten

RA Thorsten Siefarth - LogoAm 11. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten. Patienten sollen dadurch schneller Arzttermine bekommen. Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen spätestens mit Beginn des neuen Jahres zur zentralen Anlaufstelle für Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein. Parallel dazu erhalten die Vertragsärzte den Auftrag, ihr Mindestsprechstundenangebot zu erhöhen. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Wer die einzelnen Regelungen in einem guten Überblick nachlesen will, der kann das hier tun.

Notoperation während Türkei-Urlaub: Kasse muss Kosten nur teilweise übernehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoEiner Deutschen wurde aufgrund einer Herzattacke ein Herzschrittmacher eingesetzt. Eine Notoperation. Das Problem: Das Ganze fand in der Türkei statt, während eines Urlaubs der Frau. Noch dazu in einer Privatklinik. Die Kosten betrugen ca. 13.000 Euro. Diesen Betrag wollte die Frau von der Kasse erstattet haben. Diese muss aber nur 1.252,41 Euro zahlen. Das hat das Sozialgericht Gießen entschieden (Urteil vom 12. März 2019, Az. S 7 KR 261/17). Die Begründung: Die Leistungspflicht der deutschen Krankenkassen für eine stationäre Behandlung während eines Türkeiurlaubs richtet sich nach türkischem Recht. Es gelten diejenigen Sätze, die der türkische Sozialversicherungsträger für eine vergleichbare Behandlung in einem Vertragskrankenhaus zu zahlen gehabt hätte. Und das waren nun einmal lediglich 1.252,41 Euro. Es hat der Frau nichts geholfen, dass sie erst nachträglich erfahren hatte, dass sie in einer Privatklinik versorgt worden war.