Datenschutzbericht: Kassen erheben zu viele Daten!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesdatenschutzbeauftragte hat vor wenigen Tagen ihren 25. Tätigkeitsbericht (pdf) vorgelegt. Ein Thema ist „der Trend der ganzheitlichen Betreuung durch die Krankenkasse“. Das Problem: Die Kassen erheben bei ihrem Fallmanagement sehr sensible personenbezogene Daten – die sie letztlich aber nicht benötigen. Dies bedeute, so heißt es in dem Tätigkeitsbericht, einen weiteren Schritt in Richtung „gläserner Patient/Versicherter“. Problematisch sei auch, dass das Fallmanagement der Krankenkassen keine gesetzliche Grundlage hat.

Nachfolgend ein Beispiel: Eine Kasse schaltet den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein. Da sie selbst keine Entscheidung über eine Sachleistung treffen kann (z.B. darüber, ob ein elektrischer Rollstuhl erforderlich ist) beauftragt sie den MDK mit einer Begutachtung . Mehr lesen

WhatsApp-Nutzung durch ambulanten Pflegedienst derzeit unzulässig!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Berliner Datenschutzbeauftragte hat soeben seinen Datenschutzbericht (pdf) veröffentlicht. Darin berichtet er von der Prüfung eines ambulanten Pflegedienstes, der den WhatsApp-Nachrichtendienst nutzt (s. Seite 15). Das Fazit aus dem Bericht:

Instant-Messaging kann auch im sensitiven Bereich der Pflegedienste eingesetzt werden, bedarf jedoch vielfältiger sicherheitstechnischer Vorkehrungen und insbesondere einer zuverlässigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die Nutzung von WhatsApp in der derzeitigen Ausgestaltung des Dienstes ist unzulässig.