Mehr als 25.000 Euro Vermögen? Dann muss man die Betreuung selbst bezahlen! 11. Januar 201811. Januar 2018RA Thorsten Siefarth Wer mehr als 25.000 Euro sein eigen nennt, der muss für die Kosten eines Berufsbetreuers selbst aufkommen. Und für die Gerichtskosten. Das kann ganz schön ins Geld gehen. Besonders ärgerlich ist das, wenn man mit dem Betreuer unzufrieden ist. In der Süddeutschen Zeitung klärt Irene Herzberg über die genauen Kosten auf und berichtet über ihre nicht besonders ermutigenden Erfahrungen. Das könnte Sie auch interessieren: Urteil: Versicherte muss Kosten für „Bluttaxi“ selbst tragen Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen Dann muss das Gericht einen Betreuer einsetzen!