Urteil zu Pflegekammer: Zwangsmitgliedschaft ist rechtens

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem 1.1.2016 gibt es in Rheinland-Pfalz eine Pflegekammer. Darin werden alle Berufsangehörigen der Pflegeberufe in einer eigenen öffentlich-rechtlichen Interessenvertretung gebündelt. Damit verbunden ist aber auch eine Zwangsmitgliedschaft. Das Verwaltungsgericht Mainz hält das in einem gestern veröffentlichten Urteil (pdf, 0,3 MB) für rechtens und sieht darin keinen Verstoß gegen die Verfassung. Mehr lesen