Nordrhein-Westfalen: Beamte haben Anspruch auf Zuschuss zu Investitionskosten in Pflegeheim

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegeheime dürfen ihren Bewohnern unter anderem die sogenannten „Investitionskosten“ berechnen. Die Zuschüsse hierfür nahm das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2013 bis 2016 jedoch aus dem Katalog der Beihilfenverordnung heraus. Beamte und Versorgungsempfänger konnten deswegen für die Investitionskosten keine Unterstützung mehr erhalten und waren auf Sozialhilfeleistungen angewiesen. Wie die Hostegs Rechtsanwaltsgesellschaft nun berichtet, war dies laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7.9.2017 (Az. 1 A 2241/15) rechtswidrig.

Gesetzentwurf: Anspruch auf Pflegezeit für Beamte und Soldaten

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (pdf, 817 KB) „zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ für Beamte und Soldaten vorgelegt. Durch die Neuregelung soll ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt werden. Für andere Berufsgruppen gibt es bereits ähnliche Regelungen. Mehr lesen