Seit 1. Oktober gilt in Bayern ein neuer Rahmenvertrag für die Tagespflege

RA Thorsten Siefarth - LogoDer neue Rahmenvertrag zwischen den Kostenträgern und den Verbänden der Pflegeanbieter regelt Personalstandards und Fahrtkostenübernahmen, trifft Aussagen zur sinnvollen Größe einer Tagespflege und sorgt vor allem für ein vereinfachtes Zulassungsverfahren. Das teilt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) mit. Die Gründung einer Tagespflege werde deutlich einfacher, erklärt der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in München Joachim Görtz. „Für einen Träger wird die Zulassung einer neuen Tagespflege durch festgelegte Fristen zur Beantragung und Erteilung eines Versorgungsvertrags planbarer. Auch die Pflegebedürftigen und ihre Familien erhalten mehr Sicherheit: Eine neu vereinbarte Platzfreihaltegebühr sichert dem Pflegebedürftigen auch bei kurzfristigen persönlichen Planänderungen den Platz.“ Der bpa ist der Auffassung, dass durch den neuen Rahmenvertrag deutlich mehr dringend benötigte Tagespflegeangebote für pflegebedürftige Menschen entstehen. Pflegende Angehörige würden ebenso entlastet wie Pflegedienste. Außerdem könnten Pflegebedürftige länger in der eigenen Häuslichkeit verbleiben.

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