Die Steuererklärung muss im Normalfall am 31. Mai abgegeben sein. Die Ärztezeitung online weist darauf hin, dass auch Gesundheitskosten die Steuerlast senken können. Grundsätzlich gelte: „Alles, was vom Arzt verordnet wurde und nicht von der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird, kann eingereicht werden“. Allerdings muss jeder einen zumutbaren Eigenanteil selbst tragen. Wie hoch dieser gar nicht so hohe Anteil ist und welche Gesundheitskosten geltend gemacht werden können, das wird in dem Artikel genauer erläutert.