Seit dem 1. Oktober 2026 lassen sich Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen erstmals als Dokument im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegen. Bisher war das Register nur ein Wegweiser. Gerade im Notfall kann der direkte Zugriff auf das Dokument entscheidend sein.
Vorsorgeregister
Bankgeschäfte für Betreute sollen erleichtert werden
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Zugewinnausgleich novelliert werden soll. Quasi huckepack wird es auch kleinere Änderungen im Betreuungsrecht geben. Die wichtigste Novellierung: Betreuer sollen für Überweisungen oder Auszahlungen vom Girokonto des Betreuten grundsätzlich keine gerichtliche Genehmigung mehr benötigen. Bislang benötigen die Betreuer eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn der Kontostand 3.000 Euro überschreitet. Mit der Neuregelung könnten die Betreuer dann auch am automatisierten Zahlungsverkehr der Banken teilnehmen. Eine weitere Neuerung: Bislang schon können Vorsorgevollmachten bei dem Vorsorgeregister registriert werden. Dies soll bald auch für Betreuungsverfügungen möglich sein. In den Betreuungsverfügungen werden Regelungen für den Fall der Betreuung getroffen (z.B. Person des Betreuers oder Auflagen).