Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase: Neue Argumentationshilfe!

RA Thorsten Siefarth - LogoStationäre Pflegeeinrichtungen können die sogenannte „gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ anbieten (§ 132g SGB V). Ebenso wie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Diese Versorgungsplanungen wird von den Krankenkassen finanziert. Das Nähere wurde in einer Vereinbarung festgelegt – zu der es allerdings viele offene Fragen gibt. Vor diesem Hintergrund wurde ein Fragen-/Antworten-Katalog erarbeitet. Er kann von den Einrichtungen als Argumentationshilfe gegenüber den Krankenkassen verwendet werden. Der GKV-Spitzenverband bietet den Katalog als Download auf seiner Themenseite zur Versorgungsplanung an.