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RA Thorsten Siefarth - LogoEin Pflegebedürftiger hat Pflegegeld beantragt. Vor der Bewilligung durch die Kasse verstirbt er aber. Was passiert nun mit aufgelaufenen Geldbetrag, wenn die Kasse das Pflegegeld genehmigt? Kann es an den Ehepartner ausbezahlt werden? Oder wird es vererbt? Beides ist möglich! In meinem Artikel des Monats Januar 2019 erläutere ich die Voraussetzungen (pdf, 0,1 MB).