Gesundheitsausschuss billigt Pflegestärkungsgesetz II

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung gebilligt. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Parlament verabschiedet werden. Die wesentlichen Neuregelungen werden mit Jahresbeginn 2017 wirksam. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfes steht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit dem festgelegt wird, wer bei bestimmten Einschränkungen welche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt und behandelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Erprobungsstudien jetzt online!

RA Thorsten Siefarth - LogoAls wichtige Vorarbeit der politischen Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und zu den konkreten Leistungshöhen wurden zwei Erprobungsstudien im letzten Jahr durchgeführt. Sie sind nun fertiggestellt und wurden dem Bundesgesundheitsministerium übergeben. Mehr lesen

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff rückt näher

RA Thorsten Siefarth - LogoZur weiteren Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen wird in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Die Studien wurden am Dienstag dem Begleitgremium übergeben. Einen Tag später – nach einem Kabinettsbeschluss – hat das Bundesgesundheitsministerium dem GKV-Spitzenverband den Auftrag erteilt, mit den Vorarbeiten an den neuen Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. 2017 soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und umgesetzt werden. Mehr lesen