Ein Namenskürzel bezeichnet man auch als Paraphe. Das ist beispielsweise ein „TS“ für Thorsten Siefarth. Reicht das „TS“ als Unterschrift? Mehr lesen
Rechtssicherheit rund um das Pflegerecht
Ein Namenskürzel bezeichnet man auch als Paraphe. Das ist beispielsweise ein „TS“ für Thorsten Siefarth. Reicht das „TS“ als Unterschrift? Mehr lesen