Wertsachen im Krankenhaus gestohlen: Wann haftet der Arbeitgeber?

RA Thorsten Siefarth - Logo Dem Mitarbeiter eines Krankenhauses wurden Sachen im Wert von 20.000 Euro gestohlen. Bereits das Arbeitsgericht Herne hatte die Klage des Mannes auf Schadensersatz abgelehnt. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat sich dem angeschlossen, woraufhin der Mann seine Berufung zurückzog. Mehr lesen

Arbeitnehmer droht mit Krankschreibung: Kündigung gerechtfertigt!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Angestellter wollte kurzfristig einen Tag Urlaub nehmen. Er war an diesem Tag ab 14 Uhr zum Spätdienst eingeteilt. Dreieinhalb Stunden vor Beginn rief er dazu beim Vorgesetzten an. Dieser verwies jedoch an eine andere Stelle. Dort rief der Arbeitnehmer aber nicht mehr an. Stattdessen teilte der dem Vorgesetzten telefonisch zehn Minuten vor Schichtbeginn mit: „Dann gehe ich jetzt zum Arzt“. Die daraufhin erfolgte außerordentliche und fristlose Kündigung wurde vom Landesarbeitsgericht Hamm bestätigt (Urteil vom 14.8.2015, Az. 10 Sa 156/15). Der Vorfall sei ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben. Die Pflichtwidrigkeit liegt in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen.

Außerordentliche Kündigung unwirksam: Versetzung ist vorzuziehen!

RA Thorsten Siefarth - LogoLeitet ein Anästhesie-Pfleger eigenmächtig die Narkose ein, ohne auf den Facharzt zu warten, so ist das durchaus ein Grund, um der Pflegekraft außerordentlich und fristlos zu kündigen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamm (9.6.2015, 7 TaBV 29/15). Die Richter weisen aber auch daraufhin, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter hätte abmahnen oder an einen anderen Arbeitsplatz versetzen können. In einem Krankenhaus gäbe es durchaus Arbeitsplätze, wo der Mitarbeiter nicht mehr mit Narkosen zu tun habe. Außerdem sei die Pflegekraft seit 24 Jahren tadellos für den Arbeitgeber tätig gewesen.