Eine Klinik haftet nicht für den Sturz einer Patientin bei einem Toilettengang, wenn die Patientin die Toilette alleine und ohne mögliche Hilfestellungen des Pflegepersonals aufsucht. Mehr lesen
Krankenhaus
EuGH-Urteil: Wenn die Kasse für eine ärztliche Behandlung im Ausland zahlen muss
Im Normalfall gilt in der Europäischen Union, dass die Krankenkasse nur dann die Kosten einer ärztlichen Behandlung im Ausland übernehmen muss, wenn die Therapie auch im Heimatland zum Leistungskatalog gehört, der Patient dort aber nicht rechtzeitig behandelt werden kann. Diesen Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun etwas präzisiert: Die Kasse muss auch dann zahlen, wenn im Heimatland für die Behandlung das notwendige Material für eine baldige Behandlung fehlt. Allerdings muss geprüft werden, ob evtl. ein anderes Krankenhaus im Heimatland zur rechtzeitigen und ausreichenden Versorgung in der Lage ist (Urteil vom 9.10.2014, Az. C-268-13).