Eltern von Kindern mit Diabetes Typ 1 stehen oft vor der Frage, wer die notwendige Betreuung im Kindergarten übernimmt und bezahlt. Das Sächsische Landessozialgericht hat dazu jetzt eine wichtige Entscheidung getroffen. Sie schafft für betroffene Familien deutlich mehr Klarheit und Sicherheit.