Betriebsrat muss bei Ethik-Richtlinien mitbestimmen dürfen

RA Thorsten Siefarth - LogoNach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber durch sog. Ethik-Richtlinien („codes of conduct“) das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln will. Dies dürfte auch auf die häufig in Pflegeeinrichtungen zu findenden „Leitlinien“ zu übertragen sein. Mehr lesen