Auch bei nur kleinen Mängeln: Heim muss Prüfungskosten komplett bezahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Heim aus Eggenfelden wurde nach dem Heimgesetz geprüft. Dabei wurden lediglich kleinere Mängel festgestellt. Der Träger wollte deswegen die Verwaltungskosten in Höhe von 400 Euro nicht bezahlen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichts aber abgelehnt. Mehr lesen