Leitet ein Anästhesie-Pfleger eigenmächtig die Narkose ein, ohne auf den Facharzt zu warten, so ist das durchaus ein Grund, um der Pflegekraft außerordentlich und fristlos zu kündigen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamm (9.6.2015, 7 TaBV 29/15). Die Richter weisen aber auch daraufhin, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter hätte abmahnen oder an einen anderen Arbeitsplatz versetzen können. In einem Krankenhaus gäbe es durchaus Arbeitsplätze, wo der Mitarbeiter nicht mehr mit Narkosen zu tun habe. Außerdem sei die Pflegekraft seit 24 Jahren tadellos für den Arbeitgeber tätig gewesen.
außerordentliche Kündigung
Pfledienstleitung: Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs bestätigt
Eine stellvertretende Pflegedienstleitung soll regelmäßig ca. 15 Minuten vor Dienstschluss das Pflegebüro verlassen haben und gleichzeitig ihre vollständige Anwesenheit während der Dienstschicht notiert haben. Der Pflegedienst hat ihr daraufhin außerordentlich und fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung bestätigt (12.8.2014, Az. 14 Ca 3332/13). Interessant: Das Gericht hat in diesem Fall keine Abmahnung verlangt. Außerdem hatte der Pflegedienst derart ausreichend Fakten vorgetragen, so dass sich die Beweislast hin zur Pflegekraft verschoben hatte. Diese konnte den Vorwurf dann aber nicht mehr entkräften. Das Urteil können Sie bei den Rechtsanwälten Dr. Ulbrich & Kaminski (pdf) im Original herunterladen.