Das ändert sich zum Jahresbeginn!

RA Thorsten Siefarth - LogoErstmals gilt ab dem 1. Januar ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Rentenbeitragssatz sinkt um 0,2 Prozent. Wer in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig sein altes Kfz-Kennzeichen behalten. Der Bund übernimmt das BAföG vollständig. Über diese und viele andere Neuregelungen, die zum Jahresanfang 2015 in Kraft treten, informiert die Bundesregierung. Wir greifen die Änderungen aus den Bereichen „Arbeit und Soziales“ sowie „Gesundheit und Pflege“ heraus. Mehr lesen