Bereits Anfang August hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Dieses sieht vor, dass die Leistungsabrechnung der Pflegeunternehmen gegenüber den Kassen komplett auf die digitale Form umgestellt werden soll. Allerdings greift diese Umstellung erst zum 1.1.2018. Der GKV-Spitzenverband wird die Details festlegen. Insbesondere soll eine parallele Nutzung papiergebundener und elektronischer Dokumente vermieden werden.
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