Kasse muss Medikamentengabe in ambulanter Pflege-WG bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Sozialgericht Bayreuth hatte im Mai 2018 entschieden, dass psychosoziale Betreuungskräfte die Medikamentengabe in einer ambulant betreuten Pflege-WG übernehmen können. Nun liegt eine gegenläufige Entscheidung des Sozialgerichts Nürnberg vom 18. Februar 2019 vor (Az. S 7 KR 1/19 ER, einstweiliger Rechtsschutz). In diesem Fall sollte, nach Ansicht der Kasse, die Präsenzkraft in der WG die Medikamentengabe übernehmen. Doch das Gericht sah das anders. Die Patientin kann nun also einen (externen) ambulanten Pflegedienst beauftragen, der die korrekte Medikamentengabe sicherstellt. Die Kasse muss den Dienst bezahlen. Tipp: Ich vertrete viele Patienten in vergleichbaren Verfahren. Gerne berate ich Sie dazu. Wichtig ist zunächst, dass Sie innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch gegen den Bescheid der Kasse einlegen.

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