Die nunmehr beschlossene Reform des (katholischen) kirchlichen Arbeitsrechts ist vor allem für Pflegekräfte relevant, die bei der Caritas beschäftigt sind. Zentrale Aspekte der Neuregelung: Die private Lebensführung soll privat bleiben. Aber: Der Kirchenaustritt kann weiterhin Kündigungsgrund bleiben. Mehr Infos in einer Meldung des Bund-Verlags.
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