Das bringt das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz

RA Thorsten Siefarth - LogoGestern hat der Entwurf des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ das Bundeskabinett passiert. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und das Angebot an Mindestsprechstunden der niedergelassenen Ärzte erhöht werden. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Unter anderem sollen zukünftig ambulante Betreuungsdienste für Sachleistungen zugelassen werden (also z. B. für Haushaltshilfe, Gespräche führen, gedächtnisfördernde Beschäftigung, Spaziergänge und Begleitung etc.). Außerdem werden die Krankenkassen verpflichtet, für ihre Versicherten elektronische Patientenakten spätestens ab 2021 anzubieten. Eine stichwortartige Übersicht der einzelnen Neuregelungen bietet eine Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums.

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