Cannabis auf Kassenkosten: Der MDK informiert!

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem 10. März 2017 darf deutschlandweit jeder Arzt und jede Ärztin Cannabis zu medizinischen Zwecken verordnen. Die Medizinischen Dienste haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Voraussetzungen und Regelungen in einer Übersicht (pdf, 0,5 MB) zusammengefasst.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert