Aerzteblatt.de berichtet über zwei Urteile zur geplanten Ausschreibung der DAK-Gesundheit und der Barmer. Es geht um Atemtherapiegeräte und um die Stomaversorgung. Das Bundesversicherungsamt führt die Aufsicht über derartige Ausschreibungen und hatte es den Kassen untersagt, Zuschläge zu vergeben. Die Kassen haben sich dagegen vor Gericht gewehrt. In einem Eilverfahren hat die DAK-Gesundheit vor dem Landessozialgericht Hamburg Recht bekommen (Beschluss vom 25.9.2018, Az. L 1 KR 34/18 KL ER). Die Barmer unterlag hingegen vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 17.10.2018, Az. L 9 KR 73/18 KL). Qualitative Aspekte seien nicht ausreichend gewürdigt worden. Wie es jetzt weitergeht ist noch offen. Aerzteblatt.de erläutert die Entscheidungen und Hintergründe.
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