Abrechnungsbetrug von Pflegediensten: Hohe Haftstrafen für Angeklagte

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landgericht Düsseldorf hat neun Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges bzw. gewerbsmäßiger Geldwäsche zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Ab 2008 bis zu ihrer Festnahme im September 2016 haben die Verurteilten als Bande über fünf verschiedene Gesellschaften nicht erbrachte Pflegedienstleistungen gegenüber Krankenkassen und den Sozialhilfeträgern abgerechnet.



Viele haben mitgemacht

Die Beweisaufnahme hat nach der Überzeugung des Gerichts ergeben, dass die Angeklagten als Bande Leistungsnachweise in großem Umfang betrügerisch erstellt bzw. angepasst haben. Nur ein Bruchteil der Patienten wurde so gepflegt, wie die Ärzte es verschrieben hatten und wie es gegenüber den Krankenkassen und Kommunen abgerechnet wurde. Statt der verschriebenen Pflegeleistungen erhielten die Patienten Geldleistungen und sog. Kompensationsleistungen wie etwa Fahrten zum Arzt, Putzen der Wohnung, Maniküre oder Pediküre.

Aus dem so erzielten Gewinn zahlten die Angeklagten an Pflegekräfte Schwarzgeld und an Ärzte Bestechungsgelder. Darüber hinaus haben die Angeklagten sich selbst in erheblichem Maße bereichert, wobei die Art und Weise und das Ausmaß der Bereicherung sich bei jedem Angeklagten unterschied.

Das Gericht hat in seinem Urteil einen durch die betrügerische Abrechnung von Pflegedienstleistungen entstandenen Gesamtschaden von mindestens 4,7 Mio. Euro festgestellt.

Keine ausreichende Kontrolle

Im Rahmen der Strafzumessung hat die Kammer zu Gunsten der Angeklagten berücksichtigt, dass sie alle nicht vorbestraft sind. Die Begehung der Taten wurde den Angeklagten erleichtert, weil die Pflegeleistungen nicht ausreichend kontrolliert wurden. Die Angeklagten sind den Schadenersatz- und Erstattungsansprüchen der Krankenkassen und Kommunen ausgesetzt. Strafmildernd hat das Gericht auch berücksichtigt, dass fünf der neun Angeklagten Geständnisse abgelegt haben.

Strafschärfend hat die Strafkammer die hohe kriminelle Energie der Angeklagten gewertet, die in ihrer professionellen Vorgehensweise über einen relativ langen Tatzeitraum zum Ausdruck kam und zu dem hohen Schaden geführt hat.

Referenz: Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 5.2.2017, Az. 18 KLs 2/17

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Düsseldorf vom 5.2.2017

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