Gesetzentwurf: Vergütungskürzung bei Personalunterdeckung in der stationären Pflege 29. Mai 201730. Mai 2017RA Thorsten Siefarth Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften (pdf, 0,5 MB) einen Änderungsantrag (pdf, 0,6 MB, s. dort Nr. 10) gestellt. Darin vorgesehen ist eine Vergütungskürzung für dan Fall, dass ein Einrichtungsträger planmäßig und zielgerichtet gegen seine Verpflichtung zur Einhaltung seiner vereinbarten personellen Ausstattung verstößt. Das Bundessozialgericht hatte das noch toleriert, wenn die Pflegeeinrichtung die vereinbarte Personalausstattung um maximal acht Prozent unterschreitet. Diese Grenze findet sich im nun vorgelegten Gesetzentwurf nicht wieder. Das könnte Sie auch interessieren: Nach Urteil des Bundessozialgerichts: Systematische Personalunterdeckung in Pflegeheimen? Auch für die Pflege interessant: E-Health Gesetzentwurf wird beraten Kabinett beschließt Gesetzentwurf: Bezahlte Pflege-Auszeit soll kommen!