Kostenloser Artikel des Monats (Dezember): Medizinprodukte

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RA Thorsten Siefarth - LogoZiemlich viel von dem, was kein Arzneimittel ist, stellt sich meist als Medizinprodukt heraus. Mit anderen Worten: Es wimmelt in Ihrem pflegerischen Alltag nur so vor Medizinprodukten. Deswegen ist es wichtig, dass Ihre Mitarbeiter rechtssicher mit diesen Produkten umgehen können. Ich habe deswegen einen Masterplan erarbeitet, der gut als Vorlage für hausinterne Fortbildungen oder auch für Dienstanweisungen dienen kann. Alles Wissenswerte dazu findet sich in meinem „Artikel des Monats“ Dezember 2019 (kostenloser Download, 0,1 MB). Ein Artikel aus dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Vielen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung.

Haftung der Hersteller auch für nur potentielle Fehler eines Medizinproduktes

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ging um Herzschrittmacher und implantierbare Cardioverte Defibrillatoren. Eine Kontrolle ergab, dass diese potentiell fehlerhaft waren. Der Bundesgerichtshof hat deswegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefragt, ob damit ein rechtlich relevanter Fehler vorliege und ob dadurch Schadensersatzansprüche ausgelöst werden könnten. Das hat der EuGH nun bejaht (Beschl. v. 5.3.2015, Az. C-503/13 und C-504/13): Bei Feststellung eines potenziellen Fehlers eines medizinischen Geräts können alle Produkte desselben Modells als fehlerhaft eingestuft werden. Der Hersteller hafte grundsätzlich auch auf Schadensersatz.