Chronische Wahnvorstellungen: Erblasserin setzt Detektive als Erben ein

RA Thorsten Siefarth - LogoÄltere Menschen leiden mitunter an Wahnvorstellungen. Über einen besonders skurrilen Fall hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu entscheiden (17.8.2017, Az. 20 W 188/16). Eine Erblasserin litt zu Lebzeiten unter Bestehlungsängsten und beschäftigte deshalb Detektive. Sie ließ ihr Haus mit Kameras ausstatten und steckte einen „mittleren fünfstelligen“ Betrag in die Beschäftigung der privaten Ermittler. Die Erblasserin setzte die Detektive dann auch noch als ihre Erben ein. Vor Gericht ging es nun um die Testierunfähigkeit der älteren Dame. Oder ob sie bei Abfassung des Testaments womöglich einen „lichten Augenblick“ hatte.  Das Oberlandesgericht stellt klar: Das Landgericht muss die Sache nochmals verhandeln. Und dann zunächst prüfen, ob die Erblasserin wirklich unter chronischem Wahn gelitten habe. Wenn das der Fall sei, so seien kurzfristige „lichte Augenblicke“ praktisch ausgeschlossen.

Observation eines Mitarbeiters: Nur bei konkretem Verdacht

Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen Geldentschädigungsanspruch („Schmerzensgeld“) begründen. Mehr lesen