Förderung für das dritte Weiterbildungsjahr in der Altenpflege verlängert

RA Thorsten Siefarth - LogoEtwas unbemerkt wurde mit dem Pflegeberufereformgesetz auch die Förderung des dritten Ausbildungsjahres in der Altenpflege verlängert. Nach § 131b SGB III gilt die Förderung für alle beruflichen Weiterbildungen in der Altenpflege, die nunmehr spätestens bis zum 31.12.2019 beginnen. Besonders vorteilhaft ist die Kombination mit der WeGebAU-Förderung für geringqualifizierte oder Arbeitnehmer über 45 Jahren. In Bayern ist sogar die Weiterbildung zur einjährig ausgebildeten Altenpflegehilfskraft mit anschließender Weiterbildungsoption zur Fachkraft möglich.