Fixierung eines Patienten in einer Klinik: Unzulässig mangels „Eins-zu-Eins-Betreuung“

Hände Handschellen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Amtsgericht Frankfurt am Main hat Ende des letzten Jahres die Genehmigung einer Fixierung abgelehnt. Es ging um einen Patienten, der vorläufig in einer Klinik für Psychiatrie untergebracht worden war. Zum einen gab es keinen ausreichenden Grund für die Fixierung. Außerdem hätte der Patient intensiver beaufsichtigt werden müssen, so das Gericht. Mehr lesen