Novellierte Pflege-Buchführungsverordnung seit dem 1. Januar in Kraft

RA Thorsten Siefarth - LogoDie geänderte Pflege-Buchführungsverordnung ist zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Im Vergleich zum ersten Entwurf hat es noch einige Änderungen gegeben. Sie betreffen vor allem Klarstellungen und Präzisierungen. Durch den Bundesrat wurde eine neue Kontenuntergruppe für Erträge aus ambulanten Pflegedienstleistungen in anderen Ländern eingefügt (siehe Kontenuntergruppe 4072). Zurzeit gibt es unter www.gesetze-im-internet.de noch keine aktualisierte Fassung der Verordnung.

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