Auch Pflegeeinrichtungen müssen Beiträge an die Künstlersozialversicherung zahlen. Wenn sie z. B. einen Musiker für einen Tanztee engagieren. Oder einen Grafiker zur Erstellung von Publikationen. Alles Wissenswerte dazu findet sich in meinem „Artikel des Monats“ Juli 2019 (kostenloser Download, 1,2 MB). Ein Artikel aus dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Vielen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung.
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