Krankschreibung künftig per Videosprechstunde möglich

Frau vor Notebook daneben Stethoskop

Am 16. Juli hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, die Krankschreibung auch über eine Videosprechstunde zuzulassen. Die Entscheidung fielt unabhängig von der Coronavirus-Pandemie. Die wichtigste Voraussetzung: Der Versicherte muss der behandelnden Arztpraxis bekannt sein.



Außerdem muss die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulassen.

Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt.

Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist nur zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung aufgrund unmittelbarer persönlicher Untersuchung ausgestellt wurde.

Einen Anspruch auf Krankschreibung per Videosprechstunde hat der Versicherte nicht.

Der Beschluss des G-BA muss noch durch das Bundesgesundheitsministerium geprüft werden.

Mehr Infos: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/879/

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