Bundesarbeitsgericht: Keine Jobgarantie für Menschen mit Schwerbehinderung

RA Thorsten Siefarth - LogoMenschen mit einer Schwerbehinderung können von ihrem Arbeitgeber die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen. Bis zur Grenze der Zumutbarkeit. Das gibt den Arbeitnehmern jedoch keine Beschäftigungsgarantie, stellte das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 16. Mai 2019 klar (Az. 6 AZR 329/18). So können Arbeitgeber durchaus eine wirksame betriebsbedingte Kündigung aussprechen. Dabei müsse dann lediglich geprüft werden, ob es für den Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz gibt. 

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