Aktueller Beitrag zum kostenlosen Download: Geheimnisschutz im Pflegeunternehmen 10. Februar 201812. Februar 2018RA Thorsten Siefarth Pflegende erhalten jede Menge vertrauliche Informationen. Manche von ihnen müssen weitergeleitet werden, zum Beispiel an Krankenkassen oder den MDK. Doch grundsätzlich sind Pflegende verpflichtet, den Patienten betreffende Geheimisse für sich zu behalten. Wann gilt die Pflicht zur Verschwiegenheit – wo bestehen Ausnahmen? Wer mehr dazu lesen will, der kann meinen Beitrag im aktuellen Februar-Heft von „Die Schwester Der Pfleger“ hier kostenlos herunterladen. Das könnte Sie auch interessieren: Gefahrstoffe in Pflegeunternehmen: Technische Regel 525 novelliert Neuer Lohnnachweis bringt Änderungen für Pflegeunternehmen Neuerungen im Medizinprodukterecht betreffen auch Pflegeunternehmen!