Gefährdungsbeurteilung: Jetzt online und speziell für die Pflege

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Gefährdungsbeurteilung wird immer noch recht stiefmütterlich behandelt. Dabei ist sie in § 5 Arbeitsschutzgesetz zwingend vorgeschrieben. Und im Übrigen auch sehr sinnvoll. Denn nur so können Schutzmaßnahmen entwickelt werden, die gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter garantieren. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege bietet die Gefährdungsbeurteilung nun auch online an. Und zwar differenziert nach stationärer und ambulanter Pflege. Man kann sogar mit mobilen Geräten während einer Begehung seine Beobachtungen und Befragungsergebnisse erfassen und anschließend am PC weiterbearbeiten.

Pflegekraft trägt Ehering: Kann Chef dazu zwingen, diesen zu brechen?

RA Thorsten Siefarth - LogoAuf Spiegel Online beantwortet Rechtsanwalt Jan Kielwein die Frage, ob der Chef eine Mitarbeiterin in einem Kindergarten dazu zwingen kann, den Ehering abzuziehen. Die Antwort lautet: Ja. Zumindest wenn es keine Alternativen gibt. Der Rechtsanwalt verweist auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie das Arbeitsschutzrecht. Einschlägig ist die Technische Regel „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“. Diese verbietet es aus hygienischen Gründen, während der Arbeit Ringe (auch Eheringe) zu tragen. Ein solches Verbot gilt auch in der Pflege. Der Ehering muss im Normalfall also runter. Und lässt sich der Ring nicht mehr abziehen, dann muss das gute Stück sogar aufgeschnitten werden.